Coronaviren

Einleitung

Leitlinie S1 für das Management postviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19 und weiterführende Informationen

Präambel

Nach COVID-19 können, wie nach einer Reihe anderer viraler Erkrankungen auch, anhaltende Folgezustände auftreten. Die Symptome sind vielfältig und variabel. Diese Folgezustände können sowohl nach schweren als auch nach sehr milden und moderaten Verläufen auftreten. Sie bestehen über einige Wochen bis hin zu vielen Monaten und manche wohl auch Jahre. Die Beschwerden können persistierend sein, oder aber rezidivierend, undulierend oder neu aufgetreten. Davon abzugrenzen sind Krankheitserscheinungen als Ausdruck organisch-struktureller Veränderungen nach schwerer Erkrankung, aufgrund der Verschlechterung einer vorbestehenden Krankheit oder als neu aufgetretene Erkrankung mit oder ohne Kausalzusammenhang mit der Viruserkrankung. Die beschriebenen Folgezustände von COVID-19 sind auch von anderen viralen Erkrankungen bekannt. Dieser Tatsache wurde mit der Erweiterung des Leitlinientitels für die Überarbeitung Rechnung getragen. Zur Historie des Begriffs: anhaltende Symptome nach COVID-19 wurden ab März 2020 als „Long COVID“ bezeichnet, basierend auf einem TwitterHashtag der an COVID-Folgezuständen leidenden Elisa Perego. Dieses Hashtag wurde sehr rasch als Patientenbegriff auf sozialen Medien und in der Presse übernommen. Parallel dazu entwickelte sich auf Facebook der Patientenbegriff „Long Haulers“. Später kam der Terminus Post COVID hinzu, der ebenfalls keine Krankheitsentität beschreibt. Diese Leitlinie ordnet die mit diesen Begriffen beschriebenen Symptomkomplexe, der Ätiologie entsprechend, den postviralen Zustandsbildern zu, verwendet aber aus Gründen der Verständlichkeit immer wieder die gewachsene rein deskriptive Begrifflichkeit Long/Post COVID, die ja auch in Leitlinien längst Eingang gefunden hat (s. dazu auch Kapitel "Long COVID"). Es muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Begriff per se einen lediglich deskriptiven Charakter hat und nicht als Endpunkt eines diagnostischen Prozesses zu verstehen ist, sondern als Startpunkt für einen solchen.

Allgemeines

Die postviralen Zustandsbilder nach COVID-19 haben nach derzeitigem Kenntnisstand keinen einheitlichen pathogenetischen Hintergrund. Es gibt daher auch keinen validierten Biomarker und kein Testverfahren für diesen Oberbegriff unterschiedlicher Krankheitsbilder und Syndrome, wohl aber für gewisse Subgruppen. Aus diesem Grund müssen die berichteten Symptome(-komplexe) individuell eingeordnet und – wo immer möglich – bekannten Symptomkomplexen zugeordnet werden, wobei v. a. auch alternative Erklärungen ausgeschlossen werden müssen. Wenn dieser Ausschluss nicht oder nicht ausreichend sorgfältig stattfindet, ist mit einer falschen Zuordnung zu rechnen. Die Symptomatik ist meist unspezifisch und mehrdeutig. Sinnvollerweise erfolgen Diagnostik, Behandlung und kontinuierliche Betreuung daher durch Generalist:innen in hausärztlicher Funktion. Die Einbindung von und Kooperation mit den Spezialist:innen der relevanten Fachgebiete sowie Angehörigen der Gesundheits- und Sozialberufe ist sowohl in der Diagnostik als auch in Therapie und Patient:innenführung häufig nötig und/oder sinnvoll. Eine deutliche spontane Abnahme der Symptomatik im Laufe der Zeit wird beobachtet. Aktuelle Studien und ein Review mit Metaanalyse zeigen, dass etwa die Hälfte der Symptome nach 4 Monaten und ca. drei Viertel der Symptome nach 15 Monaten verschwunden sind. Damit resultieren aber auch, angesichts der sehr hohen Fallzahlen, viele Patient:innen mit persistierenden Beschwerden und anhaltendem Behandlungs- bzw. Betreuungsbedarf.

 

Für ausführlichere Informationen siehe Kapitel 1 der Langversion der Leitlinie: