Coronaviren

Versorgungsweg postvirale Erkrankungen am Beispiel der SARS-CoV-2 Infektion

Leitlinie S1 für das Management postviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19 und weiterführende Informationen

Überblick (s. Abb. 6. - Vorschlag für einen idealen Versorgungsweg Long/Post COVID - Langfassung „Leitlinie S1 für das Management postviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19“):

  • Erstabklärung nach guter hausärztlicher Praxis (s. Kap. 10./11. und Flowchart 1 Mehrdeutige Symptomatik - Abklärung und Differenzierung)
  • Einschätzung von notwendiger begleitender sozialer, psychischer oder ergotherapeutischer Unterstützung
  • Frühe korrekte Behandlung von Symptomen (s. Kap. 12.1.2.)
  • Monitoring von Symptomverläufen (s. Kap. 12.)
  • Kooperation situationsabhängig mit:
    • Ergotherapie
    • Soziale Arbeit (bei anhaltenden Symptomen soziale und existentielle Probleme möglich)
    • Spezialisierte ärztliche und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe

Aufgaben im Detail


(Diagnostisches Vorgehen s. Abb. 6. - Vorschlag für einen idealen Versorgungsweg Long/Post COVID - Langfassung „Leitlinie S1 für das Management postviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19“; s. auch Kap. 10./Kap. 11./Kap. 12./Kap. 13.):

 

  • Ausschluss von “Yellow Flags”:
    • Mehrere ausgeprägte Symptome (v.a. bei gleichzeitigen physischen und mentalen/sozialen
      Problemen
    • Anhaltende Symptome nach schwerem Verlauf (Post-ICU)
    • Atypische Symptomatik
    • Schwere Funktionsbehinderung (mangelnde Arbeitsfähigkeit, Alltag nicht bewältigbar
    • Therapie mit Immunsuppressiva, rezidivierende, schwere Infektionen auch in der
      Vergangenheit und wiederkehrende Infektionen mit SARS-CoV-2 in kurzen Abständen

       

  • Aufklärung der Patient:innen über den meist selbstlimitierenden Verlauf der Symptome und über Möglichkeiten zum Selbstmanagement (s. Leitlinie “Long/Post-COVID-Syndrom" für Betroffene, Angehörige, nahestehende und pflegende Personen, die sich auf eine ärztliche Leitlinie stützt - „S1-Leitlinie Long-/Post-COVID“ der AWMF und „altea Long Covid Network“)

     

  • Einleitung einer geeigneten Behandlung nach Ausschluss alternativer Ursachen:
    • Keine kausale Therapie verfügbar, frühe symptomatische Behandlung im Vordergrund
    • Behandlungsoptionen: primär nicht – medikamentös, Pacing (s. Kap. 12.2.1.) bei
      Post-Exertional Malaise (PEM), physikalische Maßnahmen (v.a. bei autonomer Dysfunktion
      s. Kap. 12.3.3./8.10.), und Coping (immer; s. Kap. 12.2.3.)
    • Meist Zweitlinie: medikamentöse Behandlung (s. Kap. 12.1.3.)
    • Schwerpunkt auf Kommunikation, Selbstwirksamkeit und kontinuierlicher individualisierter
      symptomatischer Betreuung (multiprofessionell)

 

 

  • Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen (z.B. Ergotherapie, Sozialarbeit,
    psychologisch-psychotherapeutische Berufe, ab Klok-Grad 2), Ärzt:innen mit spezifischer Expertise hinsichtlich postviraler Zustandsbilder
  • Re-Evaluierung der Symptome (Diagnostik und Therapie) nach Situation, jedenfalls nach
    Fortbestehen über 12 Wochen

Weiterleitung zur Abklärung möglicher alternativer Ursachen (s. Kap.10./11.)
  • Unverzüglich bei Red Flags (s. Kap. 10./11.)
  • Elektiv und gezielt, wenn sich aus der Erstabklärung im hausärztlichen Bereich die Notwendigkeit spezialisierter Untersuchungen ergibt (entsprechend der gültigen Leitlinien)
  • Bei Notwendigkeit einer Behandlung im spezialisierten Bereich inkl. Gesundheitsberufe
    (entsprechend der gültigen Leitlinien)

Weiterleitung nach Ausschluss alternativer Ursachen und erhärtetem V.a. postvirale Genese:
  • "Yellow Flags” (mehrere ausgeprägte Symptome - V.a. gleichzeitige physische und mentale/soziale Probleme, anhaltende Symptome nach schwerem Verlauf (Post-ICU), atypische Symptomatik, schwere Funktionsbehinderung (mangelnde Arbeitsfähigkeit, Alltag nicht bewältigbar
  • Ausbleibende Besserung der Symptome im Verlauf von 12 Wochen nach Erkrankungsbeginn

Weiterleitung nach leitliniengerechter Abklärung in der hausärztlichen Primärversorgung.
Empfohlen ist die Mitgabe folgende Dokumente:
  1. Überweisungsformular
  2. Allgemeine Informationen:
    a. Anamnese, Vorbefunde
    b. Symptomverlauf
    c. Komorbiditäten,
    d. Therapieversuche
    e. Medikationsliste
  3. Schellongtest (Abb. 2. – Schellong-Test - Langfassung „Leitlinie S1 für das Management postviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19“)
  4. Einstufung der Beeinträchtigungsintensität (aktuell und Verlauf) (s. Abb. 9. – Fatigue-Assessment-Scale (FAS) - Langfassung „Leitlinie S1 für das Management postviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19“) und Abb. 8. – Klok-Skala - Langfassung „Leitlinie S1 für das
    Management postviraler Zustände am Beispiel Post-COVID-19“)
  5. Aktueller PEM Fragebogen (s. PEM-Fragebogen)

Inanspruchnahme nach Abklärungsschritten (s. Kap.9.2.1.1)!


Ziele: 
  • Gezielte weiterführende Diagnostik zum Ausschluss alternativer Ursachen: spezialisierte Disziplinen
  • Bei postviralem Zustandsbild: Ärzt:innen und Gesundheitsberufe mit spezifischer Expertise für postvirale Erkrankungen:
    • Präzisierende Diagnostik 
    • Therapievorschlag (derzeit noch hauptsächlich off-label) bzw. -optimierung 
    • Anbindung an Studienzentren 
    • Einschätzung der Rehafähigkeit und/oder Reha-Möglichkeit 
    • Einschätzung der Arbeitsfähigkeit 
    • Kooperation mit der primärversorgenden Ebene/Gesundheits- und Sozialberufen

 

  • Betreuungsstellen mit individualisierbarem Angebot zur Behandlung schwerer funktioneller postviraler Zustandsbilder: individualisierte, personen- und kontextsensible Rehabilitation 
  • Mobile Teams für die Betreuung von immobilen Patient:innen


Nach Abklärung und Therapieeinführung möglichst Rückführung zu Haus- und ev. einzelnen Fachärzt:innen.


Mögliche Organisationsformen: 
  • Extra- oder intramurale ambulante Anlaufstellen für Patient:innen 
  • Telemedizinische Services zur interprofessionellen Konsultation, ev. in Form von Panels 
  • Kompetenzzentren oder multidisziplinäre Boards für postinfektiöse Erkrankungen (Forschung und Wissenschaftstransfer)

Für ausführlichere Informationen siehe Kapitel 9 der Langversion der Leitlinie: