Betriebsrat - Karl Landsteiner Privatuniversität

Jahresbericht

Im Rahmen ihrer Berichtspflichten ist jede Privatuniversität dazu verpflichtet (§ 7 Abs. 1 PrivHG), der AQ Austria einen Jahresbericht über die Entwicklung im abgelaufenen Studienjahr vorzulegen. Der Jahresbericht dient der qualitativen und quantitativen Darstellung der Leistungen und Aktivitäten der Privatuniversität für die Akkreditierungsbehörde.