Good Scientific Practice
Universitäten haben die Aufgabe zu Forschung und somit Forschungsaktivitäten zu fördern. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Forschungsvorhaben verantwortungsvoll nach wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Kriterien durchgeführt werden.
Die vorliegende Good Scientific Practice-Richtlinie der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften definiert klare Regeln und Standards zur guten wissenschaftlichen Praxis. Sie stellt einen Leitfaden für sorgfältige, wissenschaftliche Arbeit dar, regelt aber auch die Handhabung allfälliger Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis.
Diese Richtlinie ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KL verbindlich. Sie soll garantieren, dass an der KL durchgeführte Forschung nach internationalen Standards vorgenommen wird. Sie unterstützt aber auch die Forscherinnen und Forscher selbst, indem sie ihre Rechte und Pflichten klar formuliert.
Das gemeinsame Ziel muss eine dem Gemeinwohl verpflichtete, nach wissenschaftlichen und ethischen Kriterien integre, transparente und im internationalen Wettbewerb auch erfolgreiche Wissenschaft darstellen.
Für Anfragen zur Good Scientific Practice kontaktieren Sie bitte den Vorsitzenden der Kommission für Scientific Integrity und Ethik, Primar Univ.-Prof. Dr. Franz Trautinger. Für darüber hinausgehende Informationen und Fragestellungen konsultieren Sie die Website der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Qualität www.oeawi.at.