Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen gelten für alle Studiengänge
Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis)
Die allgemeine Universitätsreife kann mit einem der folgenden Zeugnisse nachgewiesen werden:
- Reifeprüfung (Matura)
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung für medizinische Studien
- internationale Reifeprüfung (siehe internationale Zulassung), die einer österreichischen Reifeprüfung gleichwertig ist
Für Bewerber:innen, die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, gelten die Bestimmungen für internationale Zulassung.
Weiterführende Informationen zu internationalen Urkunden:
- Beglaubigung:
Für Dokumente, die nicht in Österreich (oder einem anderen Mitgliedstaat der EU) ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften.
Wenn Ihre Dokumente in einem anderen Land ausgestellt wurden, beachten sie bitte die Informationen zu den Beglaubigungsvorschriften (Beglaubigungsliste Hochschulwesen) - Übersetzung:
Alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt wurden, müssen amtlich übersetzt werden. Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen Beglaubigung durchführen! - Gleichwertigkeit internationaler Reifezeugnisse:
IB Diplom
Das IB Diplom ist mit einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig. - Reifezeugnisse aus EU/EWR-Ländern:
Wenn Sie die Reifeprüfung in einem EU/EWR-Mitgliedstaat abgelegt haben, ist dieses Zeugnis in der Regel gleichwertig mit einem österreichischen Abschluss, wenn damit der Hochschulzugang im Herkunftsland für das gewählte Fach gegeben ist. Eine Überprüfung der Unterlagen erfolgt im Zuge der Bewerbung. - Reifezeugnisse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
Wenn Sie die Reifeprüfung in einem Nicht-EU/EWR-Land abgelegt haben, ist dieses Zeugnis möglicherweise NICHT gleichwertig mit einem österreichischen Abschluss. - Prüfung der Gleichwertigkeit
In allen Fällen wird die Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses im Zuge der Bearbeitung Ihrer Bewerbung an der KL geprüft.
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- Latein: Nachweis von mindestens 10 Wochenstunden in Latein an einer höheren Schule; ersatzweise kann bis vor Abschluss des Bachelorstudiums eine erfolgreiche Ergänzungsprüfung in Latein/medizinischer Terminologie nachgereicht werden.
- Biologie: Nachweis über die Absolvierung von mind. vier erfolgreich besuchten Wochenstunden in Biologie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule oder Nachweis einer Zusatzprüfung aus Biologie laut 2 UBVO 1998.
- Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):
- IELTS (Mindestscore 6.0)
- TOEFL (Mindestscore 87)
- Englisch-Cambridge 1st Certificate
- standardisierte Reifeprüfung in Englisch
- Für Bewerber:innen, die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, gelten die Bestimmungen für die internationale Zulassung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Masterstudium Humanmedizin sind:
- Absolviertes Bachelorstudium Medical Science an der KL ODER äquivalentes, erfolgreich abgeschlossenes Studium in Medical Science an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mind. 180 ECTS-Punkten.
- Nachweis über die Kenntnis deutscher Sprache mindestens auf dem Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):
- Nachweis über die Kenntnis englischer Sprache für die Wahlfächer „Biomedizinische Technik/Biomedical Engineering“ und „Gesundheitsmanagement/Health Care Management“ mindestens auf Level B2 des GER:
- IELTS (Mindestscore 6.0)
oder - TOEFL (Mindestscore 87)
oder - Englisch-Cambridge 1st Certificate
oder - standardisierte Reifeprüfung in Englisch
- IELTS (Mindestscore 6.0)
- Zusätzlich gelten für Bewerber:innen, die keinen österreichische Bachelorstudienabschluss vorweisen können, die Bestimmungen für internationale Zulassung.
Kenntnis der Unterrichtssprache Deutsch auf Level B2 und Englisch auf Level B2 (österreichisches Maturaniveau) entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Um für das Bachelorstudium Psychologie an der KL zugelassen zu werden, können alternativ zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen folgende Nachweise erbracht werden:
- Studienberechtigungsprüfung naturwissenschaftliche Studien
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Für Bewerber:innen, die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, gelten die Bestimmungen für die internationale Zulassung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Masterstudium Psychologie sind:
- Der positive Abschluss eines psychologischen Bachelorstudiums oder ein auf Äquivalenz zu prüfender anderweitiger psychologischer Bachelor of Science-Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
- Die Kenntnis der Unterrichtssprache (Deutsch) zumindest auf Level B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
- Die Zusage eines Studienplatzes aufgrund der Reihung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens.
Vor der Zulassung werden die Studierenden über § 4, § 6 und § 7 des Psychologengesetzes 2013 (BGBl I Nr. 182/2013 idgF) aufgeklärt.
Nachweis über die Kenntnis deutscher Sprache mindestens auf dem Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):
- Zeugnis einer deutschsprachigen Sekundarstufe „zentrale Mittelstufenprüfung“ des Goethe-Instituts
oder - „OESD Mittelstufe Deutsch“
Für Bewerber:innen, die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, gelten die Bestimmungen für die internationale Zulassung.
*vorbehaltlich der Akkreditierung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ) Austria
Beratung für Studieninteressierte
Wir beraten Sie umfassend zu den einzelnen Studiengängen und beantworten Ihre speziellen Fragen rund um das Studium an der KL.
- Montag bis Donnerstag: 09:00–15:00 Uhr
- Freitag: 09:00–13:00 Uhr
(ausgenommen Feiertage und Weihnachtsurlaub)