FAQ
KL ist die Abkürzung für Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften. Es ist eine private Hochschule, welche Ende 2013 von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) akkreditiert worden ist.
Die gemeinnützige Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH ist Rechtsträgerin der KL. Gesellschafterinnen sind die Medizinische Universität Wien, die TU Wien, MedAustron sowie das Land Niederösterreich (zu je 25 Prozent). Die NÖ Landeskliniken-Holding, die Donau-Universität Krems, die IMC Fachhochschule Krems sowie die Universität Basel begleiten die KL als Partner.
Ja, der Abschluss ist im gesamten EU-Raum anerkannt. Alle Studiengänge der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL) wurden von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) akkreditiert. Das strenge behördliche und an internationale Standards orientierte Akkreditierungsverfahren bestätigt den rechtlichen Status und sichert hohen Qualitätsstandard an der KL.
Ausführliche Informationen zu unseren Stipendien finden Sie unter: Stipendien und Finanzierung
und auf der Website der Beratungsstelle für KL-Stipendien (Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.).
Die Vorschreibung über die Studiengebühren für das erste Semester wird ausgesendet, nachdem der Studienplatz angenommen wurde (Übermittlung des unterschriebenen Ausbildungsvertrages und AGB an die KL). Die Überweisung der Studiengebühr ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium und deshalb noch vor Studienstart zu entrichten.
Wir begrüßen und unterstützen Studierendenmobilität, demnach sind Praktika und Famulaturen im Ausland möglich solange die curricularen Lernziele erreicht werden. Die jeweilige Einrichtung muss dabei von der Studiengangsleitung genehmigt sein. Ganze Semester müssen in Absprache mit der Studiengangsleitung individuell geprüft werden.
Allgemeine Fragen zur Bewerbung
Nach Übermittlung der Bewerbung über unser Bewerbertool erhalten Sie sofort eine Zahlungsinformation. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr ist mittels Paypal (Kreditkarte) oder Banküberweisung (Sie erhalten die Rechnung per E-Mail) möglich.
Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist nur mit einer fristgerecht bezahlten Bearbeitungsgebühr möglich
Bei Auslandsüberweisungen ist zu beachten, dass Transaktionsgebühren nicht zu Lasten der KL gehen.
Bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren können nicht zurückerstattet werden – unabhängig davon, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilgenommen haben oder nicht. Auch wenn Sie nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens keinen Studienplatz erhalten, ist die Bearbeitungsgebühr nicht rückerstattungsfähig.
Prinzipiell fallen bei Nichtannahme des Studienplatzes (vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags) keine Gebühren an.
Sollte der Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben worden sein und danach ein Rücktritt erfolgen, gelten die Rücktrittsfristen und Verwaltungsgebühren laut unseren AGB.
Wurde der Ausbildungsvertrag unterschrieben und Sie möchten vom Vertrag zurücktreten gelten die Rücktrittsfristen und Verwaltungsgebühren laut unseren AGB.
Kurz zusammengefasst gibt es folgende Fristen (genauere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt 5 unserer aktuellen AGB):
- Bis 6 Wochen vor Studienbeginn ist ein Rücktritt ohne Angabe eines Rücktrittsgrundes erforderlich.
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Nach Ablauf vorstehender 6-Wochen-Frist ist der Rücktritt bis 1 Woche vor Studienbeginn nur mit Erlangung eines Ausbildungsplatzes an einer inländischen, staatlichen Universität im selben Studienfach möglich, ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen (zB Studienplatzzusage).
In beiden genannten Fällen ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten (siehe AGB)
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Sind beide oben genannten Fristen verstrichen, ist nur mehr ein Rücktritt über die in den AGB aufgezählten Gründe möglich. Sofern keiner der in den AGB aufgezählten Punkte vorliegt, ist die auf die gesamte Studienzeit entfallende Studiengebühr in voller Höhe zu bezahlen.
In diesem Zusammenhang möchten wir außerdem auf die Bestimmungen nach § 11 FAGG (Punkt 5.2., AGB) hinweisen: „Im Falle von ausschließlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Ausbildungsverträgen sind Studierende berechtigt, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen ab Vertragsabschluss vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.“
Ja, bitte verwenden Sie wenn möglich das Europass Format.
Der Lebenslauf kann auf Deutsch oder Englisch verfasst sein. Wir empfehlen, den Lebenslauf in der Unterrichtssprache des Studiums zu verfassen.
Der Studienplatz muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Verständigung über den Erhalt eines Studienplatzes (= Studienplatzzusage) angenommen werden. Die Annahme erfolgt mittels Zusendung des unterschriebenen Ausbildungsvertrages und der AGB. Nach Einlangen des Ausbildungsvertrags wird die Rechnung der Studiengebühr für das erste Semester per Mail an Sie versendet.
Ja, eine Bewerbung und die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist möglich. Das Reifezeugnis kann nachgereicht werden, sobald das Dokument vorliegt. Eine Zulassung ohne diesem Nachweis ist jedoch nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit auch mehrere Jahre hintereinander am Aufnahmeverfahren unserer Studiengänge teilzunehmen. Es gibt seitens der KL keine Beschränkung hinsichtlich wiederholter Teilnahme.
Medizinstudium
Das Motivationsschreiben kann frei formuliert werden. Es gibt keine inhaltlichen Vorgaben, jedoch ist es in der Sprache des Studiengangs zu verfassen. Üblicherweise beinhaltet ein Motivationsschreiben Gründe und Motive für eine Bewerbung in der gewählten Studienrichtung. Gerne können auch Erwartungen hinsichtlich des Studiums oder des später auszuübenden Berufs formuliert oder ein Bezug zur KL hergestellt werden.
Mit einem Bachelorabschluss in Medical Science eröffnen sich Berufsperspektiven im gesamten Gesundheitswesen, der pharmazeutischen Industrie oder auch in der biomedizinischen Technik. Das Studium bietet eine hochqualitative Basis für eine Weiterbildung in Bereichen wie:
- Medizintechnik
- Medizinisches Dokumentationswesen
- Pharmazeutische Industrie
- Gesundheitswesen Allgemein
Der Abschluss des Bachelorstudiums Medical Science stellt die Voraussetzung für das integrativ angelegte Masterstudium Humanmedizin der KL dar. Erst durch den Abschluss des Masterstudium Humanmedizin erhalten die Studierenden den akademischen Grad Dr.med.univ.
Ein Nachweis über die Kenntnisse der englischen Sprache auf Level B2 (oder höher) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) ist zu erbringen. Neben der standardisierten Reifeprüfung in Englisch (Zentralmatura) ist dies auch mittels folgender Sprachzertifikate möglich:
- IELTS (Mindestscore 6.0)
- TOEFL (Mindestscore 87)
- Englisch-Cambridge 1st Certificate
- standardisierte Reifeprüfung in Englisch (Zentralmatura)
Dies ist nicht zwingend notwendig. Der Lateinnachweis kann auch im Laufe des Bachelorstudiums erbracht werden. Die KL bietet einen kostenpflichtigen extracurricularen Kurs in Medizinischer Terminologie an, mittels welchem die Zulassungsvoraussetzung „Latein“ (bei positivem Bestehen) als erfüllt gilt.
- Infobroschüre Aufnahmetest auf der KL-Website
- Allgemeiner Teil Deutscher Med Test bzw. Med AT
- Jegliche Bücher zum Thema Intelligenztest aus der Buchhandlung
- Teilnahme am Tag der Offenen Tür der KL (Kontakt mit Studierenden hier möglich)
Im Vergleich zu öffentlichen Universitäten sind die Chancen auf einen Studienplatz an der KL weitaus höher. Beispielsweise kamen 2022 auf einen verfügbaren Studienplatz etwa 5 Bewerber.
Der schriftliche Aufnahmetest für das Bachelorstudium Medical Science findet ab 2020 als online Test statt. Weitere jeweils aktuelle Details zum Aufnahmeverfahren finden Sie unter: Bewerbung und Zulassung.
Sie werden ca 1-2 Wochen nach dem letzten Testtermin über Ihr Ergebnis verständigt. Danach ist es möglich – wenn Sie zum zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens zugelassen wurden – einen Interviewtermin zu buchen.
Sie werden etwa 2-3 Wochen nach den Interviews über das Endergebnis informiert. Sollten Sie keine sofortige Studienplatzzusage (oder -absage) erhalten, sondern auf die Warteliste aufgenommen werden, ist ein Nachrücken bis kurz vor Studienbeginn möglich.
Eine Einsicht in die Fragen des schriftlichen Aufnahmetest ist nicht möglich. Auch das Fotografieren oder Vervielfältigen der Aufgaben während der Teilnahme am Aufnahmetest ist verboten (jeder Versuch bzw. jede Handlung wird rechtlich verfolgt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen).
Psychologiestudium
Der Abschluss berechtigt dazu, unselbstständig unter fachlicher Anleitung psychologischen Tätigkeiten nachzugehen. Um als Psycholog_in arbeiten zu können, muss man das Masterstudium abschließen. Die Ausbildung zum Psychologen ist gesetzlich geregelt.
Das Studium professionalisiert auch im erweiterten Berufsfeld:
- psychosozialen Forschung
- psychologischen Statistik
- Grundlage für Psychotherapie- und Beratungswissenschaften
Im Vergleich zu öffentlichen Universitäten sind die Chancen auf einen Studienplatz an der KL weitaus höher.
Die Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie und Masterstudium Psychologie sind von der aktuellen Situation unbeeinträchtigt und finden bereits laufend in Form von Online-Interviews statt. Weitere Details unter: Bewerbung und Zulassung.
Quereinstieg Medizinstudium
Ja. Aktuelle Informationen zur Bearbeitungsgebühr finden Sie unter Anerkennung von Vorleistungen bzw. unter Aufnahmeverfahren.
Erst wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und die Bearbeitungsgebühr eingegangen ist, kann Ihre Bewerbung weiterbearbeitet werden.
Ja, das ist möglich. Sie können sich über das Online-Bewerbungstool für mehrere Studiengänge parallel bewerben.
Da es sich allerdings um getrennte Bewerbungsstränge handelt, sind alle eingereichten Bewerbungen getrennt voneinander zu verfolgen (Jeweilige Fristen beachten!).
Nein, diesbezüglich gibt es ein eigenes Aufnahmeverfahren. Fixer Bestandteil ist ein mündliches Interview.
Je nach Ergebnis der Detailprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen kann vorab zudem eine schriftliche Ergänzungsprüfung über noch offene Inhalte erforderlich sein.
Im Falle von Mehrfachbewerbungen sind alle Aufnahmeverfahren gesondert zu absolvieren.
Das ist nicht direkt möglich. Im Rahmen des Quereinstiegsverfahrens können Sie sich lediglich für einen Einstieg in ein höheres Studienjahr unseres Medizinstudiums bewerben. Erst die Durchsicht Ihrer Vorleistungen zeigt, welche Einstiegsoption wir Ihnen grundsätzlich anbieten könnten.
Die Chance einen Studienplatz zu erhalten, hängt von den jeweils verfügbaren Quereinstiegsplätzen ab und variiert von Jahr zu Jahr. Vorabeinschätzungen während der Bewerbungsphase sind leider nicht möglich.
Nach der Detailprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen erhalten Sie die Information, ob ein Quereinstieg aufgrund Ihrer Vorleistungen grundsätzlich möglich ist bzw. unter welchen Voraussetzungen wir Ihnen einen Quereinstieg anbieten könnten. Diese Information ist unabhängig der Verfügbarkeit von Studienplätzen.
Studienplatzzusagen erfolgen frühestens eine Woche nach dem eigentlichen Aufnahmeverfahren, welches üblicherweise Ende August stattfindet. Bei Ausfällen wird noch bis ca. Mitte September nachgerückt.