Die Ethikkommission macht darauf aufmerksam, dass am letzten Tag der Einreichfrist ein formal vollständiger und seitens EK bestätigter Antrag vorliegen muss. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Ergänzungen aus formalen Gründen nötig sein, so sind diese zwar jederzeit möglich, der Antrag kann allerdings erst zu einem späteren Sitzungstermin behandelt werden. Es wird daher empfohlen, die Ersteinreichung einige Tage vor der Einreichfrist vorzunehmen.
Unterlagen zu einem bereits bestehenden Antrag (z.B. Stellungnahmen, geänderte Protokolle oder Patient:inneninformationen) können nur dann in der Sitzung berücksichtigt werden, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin im ECS zum bestehenden Antrag hochgeladen und übermittelt (eingereicht) werden. Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Unterlagen werden erst in der darauffolgenden Sitzung bearbeitet.
Erforderliche Änderungen im Zuge eines vorläufigen positiven Votums (B2) sind sitzungsunabhängig und können jederzeit eingereicht werden. Diese werden laufend bearbeitet.
Sitzungstermine und Einreichfristen 2023
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