Staff Mobility, Mitarbeiter:innen im Foyer der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften

Erasmus+ Auslandsaufenthalte für KL-Angestellte

Verwaltungspersonal, Forscher:innen und Lehrende haben die Gelegenheit zu Erasmus+ Förderung für Lehr- und Fortbildungszwecke. Auch eine Kombination von Lehre und Fortbildung im selben Aufenthalt ist möglich. Die Aneignung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Erfahrung unterschiedlicher sprachlicher und kultureller Gegebenheiten sollen der Fokus eines Erasmus+ Aufenthalts sein. Die Dauer des Auslandsaufenthalts in einem Erasmus+ Partnerland muss ohne Berücksichtigung der Reisezeit zwischen mindestens 2 und maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen betragen. 

Inklusionsunterstützung

Um allen die gleiche Möglichkeit zu Auslandsaufenthalten zu gewähren, stehen Erasmus+ Gelder für Mitarbeiter mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Rahmen einer Inklusionsunterstützung zur Verfügung. Mit der Inklusionsunterstützung werden zusätzliche finanzielle Kosten abgedeckt, die Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen.

Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch für einen Erasmus+ Aufenthalt ausgewählte Erasmus+ Teilnehmer/innen und fördert diese zusätzlichen Kosten. 

Personalmobilität zu Fortbildungszwecken

Gefördert werden vor allem kurze Mitarbeitsphasen, Job Shadowing-Schemen, Studienbesuche, Workshops und Sprachkurse. Eine Teilnahme an Konferenzen wird nicht gefördert. Die Erwerbung oder Erweiterung von Digital Skills, wie etwa Software für digitales Lernen, Programmierung oder spezialisierte IT-Lösungen für die Hochschuladministration sind ein weiterer Schwerpunkt des Erasmus-Programms. 

Personalmobilität zu Lehrzwecken

Diese Aktivität ermöglicht es KL-Lehrkräften, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren. 
Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden/Woche umfassen, dies gilt auch wenn der Aufenthaltszeitraum weniger als eine ganze Woche beträgt. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, wird die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für die letzte begonnene Woche proportional zu den Tagen dieser Woche berechnet.
Lehraktivitäten im Wohnsitzland der lehrenden Person werden nicht gefördert. 

Kombinierte Aufenthalte

Bei kombinierten Aufenthalten ist die Mindestlehrverpflichtung reduziert. Der Aufenthalt kann auch an zwei Einrichtungen stattfinden, solange sich diese im selben Land befinden und weniger als 100 km voneinander entfernt sind. 

Mobilität für Doktorand:innen

Doktorand:innen, die an der KL angestellt sind, können sich ebenso für Erasmus+ Auslandsaufenthalte für KL-Angestellte bewerben.
Es besteht für Doktorand:innen auch die Möglichkeit zu Studierendenmobilität. Diese muss jedoch über die Universität, an der Sie inskribiert sind, abgewickelt werden. Bei Studierendenmobilitäten haben Doktorand:innen die Möglichkeit zu Praktikumsaufenthalten an Partnerinstitutionen im Ausland. Es können Langzeit-Auslandsaufenthalte von mindestens 2 Monaten und maximal zwölf Monaten, oder Kurzzeitmobilitäten von mindestens 5 und maximal 30 aufeinanderfolgenden Tagen absolviert werden.  Zusätzlich zu den fach-spezifischen Auslandsaufenthalten von Studierenden fördert Erasmus+ auch die Erwerbung oder Erweiterung von Digital Skills durch Auslandsaufenthalte. Spezifisch sind die digitalen Themenbereiche Datenanalyse, Data-Mining und Visualisierung; Webanalyse und Softwareentwicklung ein weiterer Schwerpunkt des Erasmus-Programms. 

Informationen zur Bewerbung für Erasmus+ Förderung 

Rahmenbedingungen: 

  • Primär fördert die KL via Erasmus+ Aufenthalte im EU-Hochschulraum.

Erasmus+ Auswahlverfahren und Bewerbungsprozess für die Nominierung an der KL:

Kontaktieren Sie uns, sobald Sie konkrete Absichten und erste Planungsschritte unternommen haben, unmittelbar via E-Mail an internationalmobility@kl.ac.at.

Die Reihung im Auswahlverfahren erfolgt primär nach dem first come, first serve Prinzip.

Zur Bearbeitung müssen folgende Informationen und Dokumente mitübermittelt werden:

  • Informationen zum genauen Zeitraum und den Eckdaten zum geplanten Auslandsaufenthalt
  • Letter of Motivation bezugnehmend auf
    • die gewählte aufnehmende Organisation
    • die gewählten Inhalte des geplanten Auslandsaufenthalts
    • Sie als Person (inkl. Beschreibung von beruflichen Interessen, …)
    • Sprachnachweis, sofern die Landessprache nicht gleich der Muttersprache ist (min. B2 Level der jeweiligen Unterrichtssprache)
    • Kontaktdaten der Kontaktperson an der aufnehmenden Organisation
    • Lebenslauf

Rückfragen/Anliegen/Beschwerden zum Erasmus + Auswahlverfahren an der KL

Sollten im Rahmen des Auswahlverfahrens von Erasmus+ offene Fragen bleiben beziehungsweise sich jemand ungerecht behandelt fühlen, besteht die Möglichkeit von Rückfragen bzw. Einspruch oder Beschwerde bei folgenden übergeordneten Instanzen des International Offices: