Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen
Auf Initiative der Kommission für Gleichstellung und Frauenförderung wurde eine Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.
Die Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen ist eine Beratungseinrichtung für alle Mitarbeiter:innen und Studierende der KL, die Diskriminierung erfahren haben. Die Mitglieder der Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen sind Ansprechpersonen bei Diskriminierungsthemen. Sie beraten und unterstützen in Problemsituationen mit höchster Diskretion sowie unter Wahrung der Verschwiegenheit.
Aufgabe der Anlaufstelle
Die Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen hat die Aufgabe, Diskriminierungen auf Grund
- des Geschlechts
- der ethnischen Zugehörigkeit
- der Religion
- der Weltanschauung
- des Alters
- der sexuellen Orientierung
- von Behinderung
entgegenzuwirken, Mitarbeiter:innen und Studierende der KL in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen sowie solchen Vorfällen in Zukunft vorzubeugen.
Mitglieder
Die Mitglieder der Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen agieren unabhängig und weisungsfrei. Die Wahrung der Anonymität der/des Betroffenen sowie Verschwiegenheit über private Inhalte sind gewährleistet, alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
- Mag. Dr. Ingrid Metzler
- Mag. Norman Meuschke
- Mag. Dr. Lars Uhling
Kontakt
Beauftragte für konfessionelle Gleichbehandlungsfragen
- Univ.-Prof.in Dr.in habil. Patrizia Giampieri-Deutsch
patrizia.giampieri-deutsch@kl.ac.at
Ablauf einer Beratung
Betroffene können per E-Mail mit einem Mitglied der Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen in Kontakt treten. Im Rahmen eines vertraulichen Gespräches wird der Sachverhalt abgeklärt, darauf aufbauend werden individuelle Ziele besprochen und Möglichkeiten aufgezeigt. Wenn sich im Rahmen des Gespräches herausstellt, dass keine Intervention notwendig bzw. gewünscht ist, wird der Sachverhalt unter Wahrung der Anonymität der:des Betroffenen dokumentiert.
Sollte eine Intervention notwendig bzw. gewünscht sein, können beispielsweise weitere Gespräche mit der zweiten Partei stattfinden. Sollte sich beim Gespräch herausstellen, dass die Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen nicht zuständig ist, wird versucht, eine andere geeignete Stelle zu vermitteln.