Corona Concept

Indikationsstellung antivirale Therapie

Die grundlegenden Voraussetzungen für eine Paxlovidverordnung sind:

  • Nachgewiesene symptomatische Erkrankung (PCR oder Antigentest)
  • Risiko für schweren Verlauf
  • Symptombeginn vor max. 5 Tagen
  • keine Kontraindikation

Die Indikationsstellung erfolgt dann individuell aufgrund des vermutlichen Nutzens für die Patient_in, der sich aus der Bewertung von patientenspezifischen Risikofaktoren (=Ausgangsrisiko), der dominierenden Virusvariante, und dem Impfstatus einerseits (=Gesamtrisiko) ergibt, sowie aus möglichen Indikationseinschränkungen durch Wechselwirkungen oder Kontraindikationen. (LINK

Die Kombination der beiden Wirkstoffe ist zwingend erforderlich: Der CYP 3A4-Hemmer Ritonavir sorgt dafür, dass therapeutisch wirksame Plasmaspiegel des CYP 3A-Substrats Nirmatrelvir erreicht werden.

Algorithmus: Antivirale Therapie - COVID-19 - Risikoabschätzung

Ein stark erhöhtes Risiko haben Patient_innen ohne ausreichenden immunologischen Schutz: 
Fehlende oder unzureichende Impfung und fehlende vorangegangene Infektion mit SARS-CoV-2 
Vorsicht: Durchgemachte Infektionen bieten unzuverlässigen Schutz. Zu beachten hier auch: Immunoseneszenz, Immunmangelsituationen durch Erkrankung oder Medikamente.  
Auch Personen mit vollständiger und rezenter Impfung können aufgrund komplexer Risikofaktoren ein erhöhtes Risiko für schweren Verlauf haben. 
Auflistung Risikofaktoren siehe Liste: Antivirale Therapie - COVID-19 - Grundlagen und Risikofaktoren

Je höher das Gesamtrisiko für einen schweren Krankheitsverlauf, desto wichtiger wird eine möglichst wirksame antivirale Therapie. 
Möglicherweise interagierende Medikamente stellen nur in einigen Fällen eine absolute Kontraindikation für Paxlovid dar. Für die meisten anderen Wirkstoffe können Strategien gefunden werden, die die Verordnung für Patient_innen ermöglichen, die ein erhöhtes Risiko haben. 
Wenn bei erhöhtem Gesamtrisiko eine harte Kontraindikation für Paxlovid besteht, sollte auf ein alternatives antivirales Medikament ausgewichen werden (Veklury, Lagevrio).

Grundsätzlich: je niedriger das Gesamtrisiko bewertet wird, desto wichtiger werden auch relative Kontraindikationen.
s.dazu auch: Medikamentenübersicht

Eine Übersicht über Medikamente die keine Wechselwirkungen mit Paxlovid zeigen, finden Sie HIER

Indikationseinschränkungen für Paxlovid sind:

Kontraindikationen:

  • Wechselwirkungen, für die es keine Strategie gibt (Box 2a) 
  • Schwere Einschränkung der Nierenfunktion (eGFR<30 ml/min), schwere Hepatopathie (Pugh C)
  • Bekannte Unverträglichkeit gegen einen der enthaltenen Wirkstoffe
  • Schwangerschaft

Relative Kontraindikationen

CAVE: Die Kombination der beiden Wirkstoffe ist zwingend erforderlich - der CYP 3A4-Hemmer Ritonavir sorgt dafür, dass therapeutisch wirksame Plasmaspiegel des CYP 3A-Substrats Nirmatrelvir erreicht werden.

Indikationseinschränkungen für Veklury sind: 

  • Wirksamere Therapie möglich
  • Fehlende Indikation
  • eGFR < 30 ml/min
  • Schwangerschaft (relative KI)

Interaktionseinschränkungen für Lagevrio sind:

  • Wirksamere Therapie möglich
  • Fehlende Indikation
  • Keine Kontrazeption gewünscht (Frauen und Männer!)
  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Bekannte Unverträglichkeit

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Coronaplattform unter dem Punkt "Behandlung"

  • Keine Evidenz hat die Behandlung von COVID-19 mit Ivermectin.
  • Vor dem Einsatz von Chloroquin und Hydroxychloroquin wird aufgrund ihres Nebenwirkungsprofils (v.a. QTc - Verlängerung und damit assoziierte Herzrhythmusstörungen - Torsaden) gewarnt. Besondere Warnung wird aber bei der gemeinsamen Nutzung mit Makroliden - hier speziell Azithromycin ausgesprochen (Inhibition von CYP3A4).
  • Die aktuelle Empfehlungen der Arbeitsgruppe COVRIIN am Robert-Koch-Institut finden Sie unter: https://edoc.rki.de/handle/176904/7582.18

Die Behandlung milder Verläufe bei Personen ohne Risiko für einen schweren Verlauf erfolgt symptomatisch wie bei anderen viralen Erkrankungen:

  • Fiebersenkung, wenn nötig und sinnvoll 
  • Abschwellende Nasensprays bei behinderter Nasenatmung
  • Ev. Atemgymnastik zur Pneumonieprophylaxe
  • Ausreichend Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit, körperliche Schonung
  • Die optimale Behandlung von Komorbiditäten ist obligat.
  • Thromboseprophylaxe: nach den gleichen Grundsätzen wie immer 
  • Abzuraten:
    • Antibiose: Keine antibiotische Behandlung ohne bakteriellen Infekt
    • Systemische Kortikosteroide: nur bei schweren Verläufen mit zusätzlichem Sauerstoffbedarf 
    • Inhalative Therapien bei Asthma und COPD: nur wenn vorbestehend bzw. Zeichen von Obstruktion
    • Vitamin D: nur bei Risiko für Vitamin-D-Mangels prophylaktisch in einer Dosierung von 1000 (-2000) IE/Tag 
    • Vitamin C und Zink: derzeit keine ausreichende Datenlage 

Details und Referenzen find Sie auf unserer Corona-Plattform

Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid):  Fakten auf einen Blick (Stand 04.08.22)

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Metadaten:
Autor: Susanne Rabady
letztes Update: 02.08.2022