Forschung, Karl Landsteiner Privatuniversität

Ablauf einer Einreichung

Einreichung

Die Ethikkommission begutachtet Forschungsprojekte, die an den Universitätskliniken der Karl Landsteiner Privatuniversität durchgeführt werden. Sollten Zweifel bestehen, bei welcher Ethikkommission Sie Ihr Projekt einreichen müssen, senden Sie bitte eine Anfrage an ethikkommission@kl.ac.at. Im Allgemeinen richtet sich die Zuständigkeit nach der Herkunft der Patient:innen, Patient:innendaten und -proben.

Die Unterlagen sind innerhalb der Einreichfrist der jeweiligen Ethikkommissions-Sitzung online einzureichen.

Nach formal vollständiger Einreichung (Eingangsbestätigung durch die Ethikkommission) muss das online ausgefüllte Antragsformular als pdf-Format heruntergeladen und, versehen mit allen nötigen Unterschriften, spätestens bis Donnerstag vor dem jeweiligen Sitzungstag in der Geschäftsstelle der Ethikkommission abgegeben werden (Postfach KL Ethikkommission im Trakt X-EG). Alle anderen Unterlagen werden nur elektronisch benötigt.

Begutachtung

Das Ergebnis der Begutachtung durch die Kommissionsmitglieder und gegebenenfalls die Stellungnahme der Antragssteller:innen bilden die Diskussions- und Entscheidungsgrundlage der Ethikkommission.

Sitzung und Votum

Die Sitzung ist nicht öffentlich. Die Entscheidungsfindung geschieht in Abwesenheit der Antragsteller:innen. Befangene Kommissionsmitglieder stimmen nicht mit. Den Antragsteller:innen wird das Ergebnis der Beratungen nach Beendigung der Sitzung mitgeteilt.

Sollten in der Sitzung Änderungen des Protokolls, der Patient:inneninformation, etc. als notwendig erachtet werden, werden die Antragsteller:innen aufgefordert, diese so schnell als möglich online hochzuladen. Die Unterlagen sind in einer Korrekturversion und in einer bereinigten Version vorzulegen. 

Jährliche Verlängerung, Abschlussbericht und Bericht zur Beendigung einer Studie:

Ein positiver Beschluss der Ethikkommission gilt ein Jahr ab Datum der Ausstellung. Gegebenenfalls hat die Antragsteller:in eine Verlängerung der Gültigkeit des positiven Votums rechtzeitig zu beantragen.

Amendments, sonstige Meldungen:

Amendments und sonstige Mitteilungen werden jederzeit (ohne Einreichfrist) entgegengenommen und behandelt.

Ablauf Einreichung. Die Abbildung wurde dankenswerterweise von der Ethikkommission der Medizinischen Universität Wien zur Verfügung gestellt.

https://ethikkommission.meduniwien.ac.at/einreichungen/ablauf/