Freitag, 13. September 2019

KL ist ab Oktober ordentliches Mitglied bei der ÖAWI

Die Karl Landsteiner Privatuniversität ist ab Oktober 2019 ordentliches Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zur Guten Wissenschaftlichen Praxis. Die KL bekennt sich durch die Mitgliedschaft bei der ÖAWI zu den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis und verpflichtet sich, aktiv zur Integrität unseres Wissenschaftssystems beizutragen.

Die Qualität der Forschung ist für jede Gesellschaft ein hohes Gut. Gesellschaftlicher Fortschritt, ökonomische Wertschöpfung, soziale Lebensbedingungen und eine generationengerechte Zukunftsgestaltung sind ohne verlässliches wissenschaftliches Wissen nicht vorstellbar. Dessen Qualität zu gewährleisten, ist prinzipiell Aufgabe der Wissenschaft selbst. Weil wissenschaftliche Forschung spezialisiert und komplex ist und vielfältige Verbindungen zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren bestehen, kann wissenschaftliche Selbstkontrolle nur gelingen, wenn sie auch formalisiert und institutionalisiert wird. Als Institution, die sich die Forschungseinrichtungen Österreichs selbst gegeben haben, leistet die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) einen wichtigen Beitrag zur effektiven Selbstkontrolle des österreichischen Wissenschaftssystems.

Die ÖAWI schärft unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und in der allgemeinen Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis. Sie trägt dazu bei, dass Verstöße gegen die Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis identifiziert und abgestellt werden. Sie stärkt das wissenschaftliche Ethos und tritt für die Einhaltung des aus ihm abgeleiteten Verhaltenskodex ein. Aufklärung und Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens – nicht dessen Sanktionierung – stehen im Zentrum ihrer Tätigkeit. Da Verstöße gegen Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis nicht zwingendauch Verstöße gegen geltendes Recht sind, übt die ÖAWI ihre Aufgabe in Ergänzung zum Rechtssystem aus, nicht in Konkurrenz zu ihm. Wissenschaftsrelevantes Recht, Grundsätze der Forschungsethik und Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis gewährleisten gleichermaßen ein hohes Maß an wissenschaftlicher Integrität.

Dem Vorbild internationaler Erklärungen zur wissenschaftlichen Integrität entsprechend, werden im Folgenden zunächst Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität und daraus resultierende Grundpflichten benannt. Sodann werden mit diesen Prinzipien und Grundpflichten konforme Anforderungen an das Verhalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis) sowie wichtige Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert. Auch hierbei orientiert sich die ÖAWI am internationalen Diskussionsstand zur wissenschaftlichen Integrität, denn die Internationalität der Wissenschaft beeinflusst auch die Maßstäbe ihrer Integrität.

www.oeawi.at