Durch Stipendien und sonstige finanzielle Beihilfen soll sichergestellt werden, dass Interessentinnen und Interessenten – unabhängig von der finanziellen Situation – die Chance haben, an der KL zu studieren.
Öffentliche Studienbeihilfe
Studierende von Privatuniversitäten haben ebenso wie Studierende an staatlichen Österreichischen Universitäten Anspruch auf eine Studienförderung. Jeder inländische Studierende ist berechtigt, um die öffentliche Studienbeihilfe anzusuchen. Die Studienbeihilfe ist ein Mittel staatlicher finanzieller Förderung für Studierende gemäß dem Studienförderungsgesetz.
Näheres unter: www.stipendium.at
Familienbeihilfe
Für Studierende einer als Privatuniversität akkreditierten Bildungseinrichtung besteht gem. § 2 Familienlastenausgleichsgesetz ein Anspruch auf Familienbeihilfe.
Allgemeine Stipendien
Infos auf www.stipendium.at
KL Stipendien
NÖ Sozial- und Leistungsstipendien für Studierende der KL
Die NÖ Landesregierung vergibt Stipendien an Studierende der KL mit aufrechtem Wohnsitz in Niederösterreich und gegebener sozialer Förderwürdigkeit sowie an Studierende mit besonderer Studienleistung. Vergeben werden Stipendien in der Höhe von maximal 50 Prozent der Studiengebühren.
Die Beantragung der KL Stipendien erfolgt über ein Online-System.
Ein Förderantrag kann erst nach einer Registrierung über dieses Online-System gestellt werden.
NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB)
Sabine Hochreiter
T: +43 2742 275 70 26
Mail: klstipendien@nfb.at
Kreditzuschuss für Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Humanmedizin an der KL
Die NÖ Landesregierung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen Kreditzuschuss für Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Humanmedizin der KL, die im Laufe des Studiums auch mindestens ein Sozial- oder Leistungsstipendium erhalten haben.
Ziel dieses Kreditzuschusses ist es, einen Anreiz für Absolventinnen und Absolventen der KL zu schaffen, sich als Ärztin/als Arzt in Niederösterreich anzusiedeln bzw. an einer der NÖ Landeskliniken tätig zu werden. Damit soll die medizinische Versorgung bzw. das nötige ärztliche Personal für die Zukunft gesichert werden.
Voraussetzungen:
- Die Absolventin bzw. der Absolvent hat ein marktkonformes Darlehen für das Masterstudium Humanmedizin an der KL aufgenommen
- Die Absolventin bzw. der Absolvent hat mindestens ein Stipendium des Landes Niederösterreich bezogen (Sozial- oder Leistungsstipendium für Studierende der KL)
- Die Absolventin bzw. der Absolvent muss in einer Krankenanstalt des Landes NÖ oder als niedergelassene Ärztin/als niedergelassener Arzt in Niederösterreich tätig sein.
- Die Laufzeit des marktkonformen Darlehens muss nach Beschäftigungsbeginn in Niederösterreich noch mindestens sechs Jahre betragen
Wie funktioniert der Kreditzuschuss?
Finanzierungsmodelle
Unsere Finanzierungspartner bieten attraktive, individuell gestaltbare Finanzierungsmodelle.
HYPO NÖ
Finanzierungsmodell 9 Jahre
Finanzierungsmodell 17 Jahre