Praktikum
Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse im Studium ist die Absolvierung einer praktischen Arbeit im Felde (Praktikum) vorgesehen. Für das Praktikum müssen 240 Stunden in geeigneten Einrichtungen nachgewiesen werden.
Die Studierenden absolvieren das supervidierte Praktikum in einer oder mehreren entsprechend geeigneten Einrichtungen im In- oder Ausland. Dabei ist jede Einrichtung zulässig, wo zumindest ein:e Psycholog:in mit zumindest fünfjähriger Berufserfahrung das Praktikum anleitet. Die KL bietet zudem eine Reihe von Plätzen in Partnereinrichtungen an. Die Liste wird laufend erweitert und um neue Organisationen ergänzt.