Donnerstag, 22. Oktober 2020

„Vom Wattestaberl in der Nase ist noch keiner wieder gesund geworden“

KL-Expertin Susanne Rabady spricht im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz des Gesundheitsministeriums über die zentrale Bedeutung der „Teststrategie Neu – Antigentest“ in der Allgemeinmedizin im niedergelassenen Bereich für Patient_innen und Ärzt_innen.

Heute, Donnerstag, 22.10.2020, tritt die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums „betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich“ in Kraft. Die Hintergründe und Rahmenbedingungen der aktualisierten österreichischen Teststrategie wurden gestern im Zuge einer Pressekonferenz von Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentiert.

Demnach können krankenversicherte Personen bzw. deren anspruchsberechtigte Angehörige ab Inkrafttreten der Verordnung auch bei niedergelassenen Ärzt_innen auf SARS-CoV-2 testen lassen. Voraussetzung ist, dass die zu testende Person selbst Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen. Entsprechend der aktualisierten österreichischen Teststrategie ist zunächst ein Antigentest durchzuführen, der ein Ergebnis bereits in 15 Minuten liefert. Ein positiver Antigentest gilt als COVID-19-Verdachtsfall und muss unverzüglich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Bis auf Weiteres müssen positive Ergebnisse durch Antigentests zudem mittels PCR-Test bestätigt werden. Die Kosten für die Tests werden vom Bund übernommen und über die ÖGK abgerechnet. Die Teilnahme der Ärztinnen und Ärzte an diesem Testprogramm erfolgt auf freiwilliger Basis.

Rabady: „Kranke Menschen gehören zum Arzt – und zwar alle“

KL-Expertin Susanne Rabady, u.a. Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM), begrüßt diese Möglichkeit, künftig in der allgemeinmedizinischen Praxis im niedergelassenen Bereich auf COVID testen zu können. Es mache nicht nur das Leben der Kolleg_innen bei der Diagnostik leichter, sondern verhindere auch, dass sich Patient_innen nicht mehr in die Hausarztpraxis trauen und nur mehr zu Hause auf die COVID-Testung warten. Damit besteht die Gefahr, dass andere, mindestens ebenso schwerwiegende Erkrankungen nicht rechtzeitig diagnostiziert und verschleppt werden. „Vom Wattestaberl in der Nase ist noch keiner gesundgeworden. Kranke Menschen gehören zum Arzt – und zwar alle, nicht nur jene mit Infektsymptomen“, betont die Leiterin des KL-Kompetenzzentrums für Allgemein- und Familienmedizin.

„Eine wichtige Voraussetzung für das Testen in niedergelassenen Bereich ist die Einhaltung von Schutzmaßnahmen“, führt Rabady weiter aus. „Wir haben ein Fact Sheet zusammengestellt, das zeigt, wie Praxen durch einfache, aber effiziente Maßnahmen ‚coronafest‘ gemacht werden können – etwa durch Abstandsregeln, Schutzausrüstung oder entsprechende Terminvergabe.“ Eine wertvolle Informationsbasis über den Umfang mit COVID-19 sowie praktische Handlungsempfehlungen für die Praxisorganisation u.a. hinsichtlich der Schutzmaßnahmen bietet neben dem Factsheet auch die COVID-19-Online-Plattform www.kl.ac.at/coronavirus, eine Initiative der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheits-wissenschaften (KL) gemeinsam mit der Österreichische Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM).

Weiterführende Informationen:

Empfehlungen für die hausärztliche Primärversorgung – Fact SheetEmpfehlungen für die hausärztliche Primärversorgung – ausführliche InformationenVerordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich

Pressekonferenz zum Nachschauen auf der TVTHEK ORF.AT