Samstag, 02. Mai 2020

Keine Infektionsgefahr über den Wasserweg

Im Badewasser kann davon ausgegangen werden, dass die gängigen Desinfektionsmittel, wie etwa Chlor oder Ozon, eine Inaktivierung suspendierter infektiöser SARS-CoV-2 Viren sicherstellen.

Anlässlich der bevorstehenden Öffnung von Frei- und Schwimmbädern taucht häufig die Frage nach der Übertragung des Erregers der COVID-19 Erkrankung über Wasser auf. KL Water Quality and Health Experte Prof. Dr. Andreas Farnleitner stellt dazu fest, dass die Übertragung infektiöser SARS-CoV-2 Viren über die öffentliche Trinkwasserversorgung praktisch unmöglich ist. 

Auch ist davon auszugehen, dass im Badewasser die gängigen Desinfektionsmittel, wie etwa Chlor oder Ozon, selbst bei unmittelbarer Ausscheidung von Virusteilchen durch Badegäste, eine Inaktivierung im Zuge der Wasseraufbereitung sicherstellen. Darüber hinaus ist auch beim Schwimmen in Seen und Flüssen kein erhöhtes Infektionsrisiko durch das neuartige Coronavirus anzunehmen.

 


 

„Das können alle namhaften Wasserhygieneorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene mit Sicherheit schon jetzt sagen, auch wenn es genau für diese neue Virusvariante natürlich noch keine ausreichenden experimentellen Daten gibt“, so Farnleitner. Sieht man sich einige grundlegende Eigenschaften des Virus an, so wird klar, warum das so ist. Coronaviren sind viel weniger stabil als bekannte wasserübertragbare humanpathogene Viren. „Da die aus Lipiden und eingebetteten Proteinen bestehende äußere Hülle sehr fragil ist, können Coronaviren unter realistischen Bedingungen nicht sehr lange im Wasser infektiös bleiben“ erklärt der Forscher.

Die Übertragung der Krankheit findet hauptsächlich über Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch statt, kann aber auch über Schmier- und Kontaktinfektionen passieren. Über diese Wege kann man sich also auch im Badebetrieb anstecken. 

Das Abstandhalten zu anderen Menschen ist also auch hier die essentielle Vorsichtsmaßnahme - auch im Wasser selbst, ebenso das häufige Händewaschen, da Seife die empfindliche Lipidhülle des Virus zerstört. Derzeit befindet sich ein gesetzliches Regelwerk für den sicheren Betrieb von Freibädern in Ausarbeitung.

Vom Bäderexperten-Gremium des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden Empfehlungen für die geplante Öffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz erarbeitet. Diese Empfehlungen wurden unter dem Gesichtspunkt vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erstellt.

Empfehlungen für die geplante Öffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz