Die Karl Landsteiner Privatuniversität wird von einem dreiköpfigen Rektorat geleitet, das von Universitätsrat und Senat unterstützt und beraten wird.
Rektorat
Universitätsrat
Die Karl Landsteiner Privatuniversität hat einen Universitätsrat, der aus fünf Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Universitätsrats fungieren gleichermaßen als Mitglieder des Aufsichtsrats. Zusätzlich nominiert der Betriebsrat der Karl Landsteiner Privatuniversität drei Vertreter_innen in den Aufsichtsrat.
Abteilung Wissenschaft und Forschung
Amt der NÖ Landesregierung, 2. Stellvertretende Vorsitzende
Senat
Zur Vertretung der akademischen Interessen besteht an der KL ein Senat. Diesem gehören gemäß Punkt 2.6 der Satzung der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (Stand 05.10.2021) folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
Vertreter_innen der ordentlichen Studierenden, Vertreter_innen der mit der KL assoziierten Universitätskliniken, Vertreter_innen des an der KL beschäftigten wissenschaftlichen Personals, ein/e Vertreter_in des an der KL beschäftigten nicht-wissenschaftlichen Personals.