Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis)
Die allgemeine Universitätsreife kann mit einem der folgenden Zeugnisse nachgewiesen werden:
- Reifeprüfung (Matura)
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung
- internationale Reifeprüfung, die einer österreichischen Reifeprüfung gleichwertig ist
Für Bewerberinnen und Bewerber die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, gelten die Bestimmungen für internationale Zulassung.
Internationale Zulassung
Weiterführende Informationen zu internationalen Urkunden
Gleichwertigkeit internationaler Reifezeugnisse:
IB Diplom
Das IB Diplom ist mit einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig.
Reifezeugnisse aus EU/EWR-Ländern
Wenn Sie die Reifeprüfung in einem Mitgliedsstaat der EU/EWR abgelegt haben, ist dieses Zeugnis in der Regel gleichwertig mit einem österreichischen Abschluss, wenn damit der Hochschulzugang im Herkunftsland für das gewählte Fach gegeben ist.
In allen Fällen wird die Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses im Zuge der Bearbeitung Ihrer Bewerbung an der KL geprüft.
Wenn Sie ein nicht gleichwertiges Reifezeugnis erworben haben, ist die Zulassung zum Bachelorstudium an der KL nur in folgenden Fällen möglich:
- Nachweis der erfolgreichen Absolvierung eines Bachelorstudiums an einer anerkannten Universität bzw. von 1 bis 2 Studienjahren (60 bis 120 ECTS - Länderspezifisch)
- nach Ablegung von Ergänzungsprüfungen: Diese Ergänzungsprüfungen können jedoch nur im Zuge eines Zulassungsverfahrens an einer öffentlichen Universität abgelegt werden, die KL bietet diese Ergänzungsprüfungen leider nicht an.
Besondere Zulassungsbestimmungen für Medizin
Bachelorstudium Medical Science*
Um für das Bachelorstudium Medical Science an der KL zugelassen zu werden müssen zusätzlich folgende Nachweise erbracht werden:
- Latein: Nachweis über das positive Bestehen von mind. 10 Wochenstunden in Latein an einer höheren Schule. Falls nicht vorhanden, ist eine Ergänzungsprüfung zu Latein im Lauf des Studiums vor der Abschlussprüfung für den Bachelor abzulegen.
- Biologie: Nachweis über die Absolvierung von mind. einer erfolgreich besuchten Wochenstunde in Biologie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule oder Nachweis einer Zusatzprüfung aus Biologie laut § 124a Universitätsgesetz in Verbindung mit § 2 UBVO 1998
- Nachweis über die Kenntnis der englischen Sprache mindestens auf Level B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER):
- IELTS (Mindestscore 6.0)
- TOEFL (Mindestscore 87)
- Englisch-Cambridge 1st Certificate
- standardisierte Reifeprüfung in Englisch (Zentralmatura)
Für BewerberInnen und Bewerber, die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, gelten die Bestimmungen für internationale Zulassung.
Besondere Zulassungsbestimmungen für Psychologie
Bachelorstudium Psychologie
Um für das Bachelorstudium Psychologie an der KL zugelassen zu werden, können alternativ folgende Nachweise erbracht werden:
- Studienberechtigungsprüfung Naturwissenschaftlichen Studien
Für BewerberInnen und Bewerber, die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, gelten die Bestimmungen für internationale Zulassung.