-Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis)
Die allgemeine Universitätsreife kann mit einem der folgenden Zeugnisse nachgewiesen werden:
- Reifeprüfung (Matura)
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung Naturwissenschaftlichen Studien 3 (z.B.: Sportwissenschaften, Psychologie)
- internationale Reifeprüfung, die einer österreichischen Reifeprüfung gleichwertig ist
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Nähere Infos über postsekundäre Bildungseinrichtungen finden Sie HIER
- Kenntnis der Unterrichtssprache: Deutsch, zumindest auf Level C1 und Englisch auf Level B2 (österreichisches Maturaniveau), entsprechend dem europäischen Referenzrahmen.
Zusätzlich gelten für BewerberInnen, die keine österreichische Reifeprüfung vorweisen können, die Bestimmungen für internationale Zulassung