Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse im Studium ist die Absolvierung einer praktischen Arbeit im Felde (Praktikum) vorgeschrieben. Die Praxis wird mit 10 ECTS-Anrechnungspunkten berechnet. Dafür müssen 240 Stunden in Organisationen nachgewiesen werden.
Die Teilnehmer_innen absolvieren das supervidierte Praktikum in einer anerkannten Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Die KL bietet dazu eine Reihe von Partnereinrichtungen an. Die Liste wird laufend erweitert und um neue Organisationen ergänzt.