Fit4Reanimation - Quiz

Ihre Unterstützungsmöglichkeit (german only)

Wir bilden Schülerinnen und Schüler in lebensrettender Reanimation aus. Mit Ihrer Unterstützung durch Spenden oder Sponsoring ermöglichen Sie dieses wichtige Projekt. Gemeinsam retten wir Leben – schon heute. Jetzt helfen und Zukunft sichern!

Ihre Unterstützungsmöglichkeit

Sie sind an einer Spende interessiert?

 

Bankverbindung für Ihre Spende:

Empfänger: Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften

Verwendungszweck: Spende Fit4Reanimation

Bank: Bank Austria

IBAN: AT19 1200 0100 1320 3616

BIC: BKAUATWW

 

Sie sind an einem Sponsoring interessiert?

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:

Eine Spende an die KL ist steuerlich absetzbar!

Die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH ist eine staatlich anerkannte, akkreditierte Privatuniversität. Gemäß § 4a (2) Z 1 EstG 1988 sind Spenden (freiwillige Zuwendungen) an die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH mit dem Zweck der Förderung von Forschung und Lehre steuerlich absetzbar.

Spendenabsetzbarkeit

Aufgrund der Einführung der „Automatischen Arbeitnehmerveranlagung“ für unselbstständig Erwerbstätige durch das Finanzministerium per 01.01.2017 sind Spenden an steuerlich begünstigte Empfänger:innen wie die Karl Landsteiner Privatuniversität nur mehr dann steuerlich absetzbar, wenn Sie uns unter finanzen@kl.ac.at Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) bekannt geben. Die Schreibweise des Namens muss dabei mit jener im Meldezettel übereinstimmen

Wir sind als spendenbegünstigte Organisation verpflichtet, diese Daten zusammen mit Ihrer Jahresspendensumme (in verschlüsselter Form) an das Finanzamt weiterzuleiten. Der gespendete Betrag wird in der Folge automatisch bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung vom Finanzamt berücksichtigt. Eine selbstständige Meldung der Spende Ihrerseits an die Behörde (so wie bisher) ist aufgrund der grundsätzlichen Änderung des Vorgangs ab 2017 nicht mehr möglich.

Anonyme Spenden bzw. Spenden ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Spenden anonym zu tätigen, ist natürlich weiterhin möglich, jedoch verzichten Sie damit auf die steuerliche Absetzbarkeit.

Welche Höhe ist maximal absetzbar?

Bei Unternehmen ist die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe (§ 4 a (1) EStG) dadurch beschränkt, dass die Höhe der Spenden insgesamt 10 % des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres nicht übersteigen darf.

Für Privatpersonen ermöglicht § 18 (1) Z 7 EstG den Sonderausgabenabzug bis zu 10 % der Gesamteinkünfte der Spenderin oder des Spenders.