Habilitation
Die KL sieht die Habilitation als international sichtbares Qualitätsmerkmal für Mitarbeiter:innen in Forschung und Lehre an. Die Habilitation trägt daher dazu bei, hochqualifizierte und engagierte Forscher:innen an der Universität aus- und weiterzubilden.
Die Habilitation ist der Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten. Die Habilitationskriterien sollen daher objektiv nachvollziehbar und transparent sein und folgen dabei den Empfehlungen der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA; https://sfdora.org/, abgerufen am 18.02.2024).
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Habilitation sind grundsätzlich in der Satzung der KL geregelt und beinhalten folgende Eckpunkte:
- eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation,
- hervorragende didaktische Fähigkeiten,
- die Durchdringung des Habilitationsfaches.
Sie haben Interesse an einer Habilitation an der KL bzw. Fragen zum Habilitationsverfahren? Schicken Sie uns bitte eine Mail an habil@kl.ac.at
Mag. Margit Mittermair
Assistant
PhD Programme Mental Health and Neuroscience