KL Studie zeigt: Ausbildungsnovelle zur Weiterbehandlung von Patient:innen über 18 wird befürwortet, es mangelt aber an Ressourcen
Seit 15. Mai 2024 dürfen Kinder- und Jugendpsychiater:innen in Österreich Jugendliche über 18 weiterbehandeln. Eine Studie zeigt breite Zustimmung zur Novelle, warnt jedoch: Ohne ausreichende personelle und strukturelle Ressourcen bleibt das Potenzial im überlasteten System ungenutzt.
Psychisch erkrankte Jugendliche benötigen im Übergang zum Erwachsenenalter stabile Versorgungsstrukturen. Der traditionell vorgeschriebene Behandlungswechsel mit 18 Jahren von der kinder- und jugendpsychiatrischen in die erwachsenenpsychiatrische Versorgung wird diesem Bedarf nicht gerecht. Mit 15. Mai 2024 trat eine Novelle der Ärzteausbildungsordnung in Kraft, die es Kinder- und Jugendpsychiater:innen (KJPs) in Österreich nun offiziell ermöglicht, ihre Patient:innen über die Volljährigkeitsgrenze hinaus weiter zu behandeln. Eine an der Karl Landsteiner Privatuniversität durchgeführte Studie untersuchte nun erstmalig die Einschätzungen von KJPs zur Verordnung und erhob erste praktische Auswirkungen in der Versorgung. Die Ergebnisse zeigen: Inhaltlich wird die Novelle befürwortet, nur wird abermals deutlich, wie überlastet das psychiatrische Versorgungssystem in Österreich ist. Nur mit einer angemessenen Ausstattung an Ressourcen kann sie langfristig wirksam sein – sowohl im Sinne der Prävention als auch der Behandlung.
Österreichs Transitionssystem zeigt deutliche Defizite. Dieser Umstand wird anlässlich des Inkrafttretens einer neuen Novelle für Kinder- und Jugendpsychiater:innen abermals deutlich. Die Verordnung sei laut der befragten Kinder- und Jugendpsychiater:innen grundsätzlich sehr zu begrüßen, löse aber die Wurzel des Versorgungsproblems in der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht, fasst Studienautor Mag. Matthias Neumann MSc MA, wissenschaftlicher Mitarbeiter (PreDoc) am Forschungszentrum Transitionspsychiatrie an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften in Krems, zusammen. Der Versorgungsbedarf bei psychischen Problemen und die rechtliche Festsetzung haben hier eine Lücke deutlich gemacht. Nach Einführung der Novelle wurde bisher nicht erhoben, zu welchen Veränderungen diese geführt hat oder wie in der (klinischen) Praxis damit umgegangen wird.“ Daher wurden im Rahmen einer Studie nun 16 Kinder- und Jugendpsychiater:innen mit qualitativen Interviews zur Situation befragt.
Fünf zentrale Ergebnisse
Große Unzufriedenheit gab es zuallererst hinsichtlich der Ein- bzw. Durchführung, erzählt Neumann: „Diese kam sehr schnell, überraschend und ohne viel Information, viele KJPs hätten sich nicht gut darauf vorbereiten können. So erzählen die Interviewpartner:innen, dass man Anrufe von Patien:innen bekommen habe, die nun doch auf Termine bestehen, die Ärzt:innen hätten aber keine Kapazitäten gehabt, was wiederum zu frustrierenden Absageerlebnissen geführt habe.“ Inhaltlich, so das zweite Ergebnis, sei die Novelle jedoch überaus positiv zu sehen. „Viele haben ihre Patien:innen bereits vorher über rechtliche Grauzonen weiterbetreut. Die genaue Handhabe waren bisher bundeslandspezifisch unterschiedlich, in einigen Bundesländern habe es bereits mündliche Abmachungen mit einigen Krankenkassen gegeben. Dennoch sei klar, dass das Erwachsenen-Setting für viele gerade volljährig gewordene Patient:innen nicht passend ist, da sie noch sehr an die Eltern gebunden sind und es sinnvoll wäre, die Betreuung im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich fortzusetzen.“ Das dritte und vierte Ergebnis bezieht sich auf den niedergelassenen Bereich: „Trotz der inhaltlichen Zustimmung habe sich wenig verändert, der Ressourcenmangel sei nach wie vor eklatant, die Wartelisten lang und viele Patient:innen würden trotz großem Leidensdruck teilweise monatelang auf eine Behandlung warten.“
Beim zweiten Aspekt geht es um die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. „Die Ärzt:innen haben gehofft, dass durch die offizielle Verordnung nun auch die Abrechnung mit den Kassen gut funktioniert. Leider gebe es weiterhin zahlreiche Einzelfallprüfungen und in vielen Fällen werden Legitimationsschreiben oder Ähnliches gefordert, was einen bürokratischen Mehraufwand mit sich zieht.“ Last, but not least, zeigt der fünfte Erfahrungswert im stationären Bereich ein ganz ähnliches Problem, so der Studienautor: „Die Stationen sind fast durchgängig überlastet und es sei derzeit in den meisten Fällen undenkbar, Patient:innen über die Volljährigkeit hinaus stationär im kinder- und jugendpsychiatrischen Setting zu behandeln. Der Frust ist hier natürlich auf allen Seiten groß.“
Kinder- und Jugendpsychiatrische Angebote müssen ausgebaut werden
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Der Ressourcenmangel der österreichischen kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungslandschaft lässt es zum aktuellen Zeitpunkt kaum zu, dass das in der Novelle enthaltene Potenzial verwirklicht werden kann. Dies gilt sowohl für den stationären, als auch den nicht-stationären Bereich, da jegliche Form der Weiterbehandlung immer mit den Opportunitätskosten anderer dringend benötigter Behandlungsplätze für jüngere Patient:innen abgewogen werden muss. Die nachhaltige Realisierung des Potenzials der Novelle erfordert somit eine umfassende Investition in personelle und infrastrukturelle Kapazitäten. „Ansonsten ist zu erwarten, dass die mit der Novelle ursprünglich angestrebte Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Transitionsalter in der Praxis ausbleibt“, so Matthias Neumann abschießend.
Neumann, M., Dörfler, S., Holzinger, A. & Steiner-Hofbauer V. Die Novelle der Ärzteausbildungsordnung zur Weiterbehandlung durch Kinder- und Jugendpsychiater:innen über die Volljährigkeit hinaus: Eine qualitative Analyse von Einstellungen und klinischer Realität. Neuropsychiatr (2025). https://doi.org/10.1007/s40211-025-00527-5
https://link.springer.com/article/10.1007/s40211-025-00527-5