Seit 01.08.2022 sind die Quarantänebestimmungen für mit SARS-Cov2-Infizierte weitestgehend aufgehoben. Stattdessen gilt nun eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung, die Infizierte zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, unter anderem bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen erhalten Sie auf der Homepage des Sozialministeriums
COVID-19: Prävention und Umgang in Primärversorgungspraxen