Der Betriebsrat ist das Interessenvertretungsorgan der Arbeitnehmer_innen auf Betriebsebene. Seine Funktionsperiode beträgt fünf Jahre (18.03.2021 - 17.03.2026).
Die Befugnisse des Betriebsrats umfassen
- Überwachungs- und Kontrollrechte (z.B. Einhaltung des Kollektivvertrages, der Betriebsvereinbarungen und der Arbeitnehmerschutzbestimmungen),
- Informationsrechte (z.B. über die Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen oder über laufende Angelegenheiten der Betriebsführung) und
- Interventionsrechte (z.B. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der betrieblichen Ausbildung) und
- Beratungsrecht (z.B. hat auf Verlangen des BR der Betriebsinhaber vierteljährlich gemeinsame Beratungen abzuhalten und über wichtige Angelegenheiten zu informieren).
Für Anliegen und Terminvereinbarungen für persönliche Gespräche ist der Betriebsrat unter betriebsrat@kl.ac.at oder unter den jeweiligen individuellen Kontakten erreichbar: