Allgemeines (Kapitel 13.1.)
Wesentlich für weitere Entscheidungen ist die Beurteilung der Beeinträchtigung von Alltags- und Arbeitsfähigkeit aufgrund der Symptomatik (kann stark fluktuieren) und der subjektive Leidensdruck.
Die Post-COVID-19 Skala zum funktionellen Status, „Klok-Skala“ ist ein geeignetes Tool zur Einstufung.
Empfehlung
Die Beratung hinsichtlich Selbstmanagements und die Planung des „Weges zurück“ in Alltag, Sport und Arbeit erstreckt sich auf folgende zentrale Aspekte:
Festlegung realistischer Ziele
Klare Vereinbarungen über Belastungsgrenzen/ vorzeitigen Kontrollen
Strukturierte hausärztliche Betreuung und Behandlungsplanung gemeinsammit der Patient_in und/oder deren Angehörigen bzw. Betreuungspersonen
Es bedarf Ruhe und Zeit, ein überhastetes „Zuviel wollen“ bringt keinen Benefit, sondern erhöht das Risiko für längere chronische Verläufe und/oder akute Exazerbationen
Abbildung:
Wiedereingliederung im häuslichen Setting (Kapitel 13.2.)
Rückkehr in den Alltag (ohne wesentliche körperliche Belastung)
- Alle Patient_innen nach COVID-19 sollten darüber aufgeklärt sein, dass persistierende Symptome auch nach mildem und moderatem Verlauf möglich sind, dass diese sich aber in den allermeisten Fällen im Verlauf von einigen Wochen, längstens Monaten zurückbilden.
- Die Kernpunkte (nach Ausschluss relevanter struktureller Folgeschäden) sind:
- Ist die Bewältigung der täglichen Aktivitäten möglich? (162)
- Wie hoch ist die Alltagsbelastung (Gemeinsame Abschätzung): Ausmaß der körperlich erforderlichen Fitness? Störungen der Kognition relevant für Freizeitbeschäftigungen/Bedienen von Maschinen oder Transportmitteln?
Wiederaufnahme des Sports
- Rückkehr in den Amateursport (162,164)
- Frühestens 7 Tage nach Erlangen der Symptomfreiheit
- Frühestens wenn Aktivitäten des täglichen Lebens und die Absolvierung einer Wegstrecke von 500m in der Ebene ohne Erschöpfungszeichen oder Atemnot möglich
- Beginn mit 2 Wochen bei minimaler Belastung --> jede weitere Belastungssteigerung in ausreichend großen Intervallen (zumindest wöchentlich)
- Selbsmonitoring durch Patienten
- Borg-RPE-Skala/Borg-CR10-Skala (s. Abb. 4)
- Nähere Details und hilfreiche Tipps dazu: British Journal of Sport Medicin / Sportärztezeitung
Empfehlung
Die Rückkehr zum Sport sollte auch bei völliger Genesung frühestens 7 Tage nach Erlangen der Symptomfreiheit angestrebt werden und über 2 Wochen mit minimaler Belastung stattfinden. Die weitere Belastungssteigerung sollte auch in ausreichend großen Intervallen (zumindest wöchentlich) erfolgen. Je schwerer die Akuterkrankung verlief, desto vorsichtiger ist der Weg zurück zu planen.
Rückkehr an den Arbeitsplatz
- Für körperlich stark beanspruchende Tätigkeiten gelten sinngemäß die Empfehlung wie für die Wiederaufnahme des Sports (Auch für die Modalität des Arbeitsweges - Gehen, Fahrrad fahren u.ä. - gelten die gleichen Kriterien wie für den Beginn der sportlichen Belastung)
- Besprechung d. Belastungsgrenzen und Berufseignung mit den zuständigen Präventivkräften im Betrieb (Sicherheitsfachkraft, Betriebsärzt_in) und den zuständigen Institutionen (Arbeitsinspektion, AUVA)
- Erleichterung des Wiedereintritt ins Berufsleben durch Anpassung von Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen
- Eine Krankschreibung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie immer, das Kriterium ist die tatsächliche, anforderungsbezogene Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Die Diagnose sollte sich auf das jeweilige dominierende Symptom beziehen, da “Long COVID” derzeit noch als Komplex äußerst unterschiedlicher Symptome zu sehen ist, und als klare Diagnose noch nicht ausreichend definiert. (nähere Information s. Rechtsgrundlagen)
Empfehlung
Für die Planung der Rückkehr an den Arbeitsplatz sind neben Schwere der Akuterkrankung und weiterbestehender
Symptomatik auch die individuellen Arbeitsplatzanforderungen und Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.
Abbildungen:
Rehabilitation (Kapitel 13.3.)
- Indikationsstellung mittels Post COVID Functional Skala
- Ab Stadium 2 können nach der ärztlichen Abklärung je nach Schweregrad Rehabilitationsverfahren beantragt werden.
- Indikationsspezifische Rehabilitation: je nach Einschränkung von Körperfunktionen und Aktivitäten und fokussiert auf die bestmögliche Teilhabe
Die WHO teilt die Rehabilitation in 4 Phasen
Phase I: entspricht der Mobilisation im Krankenhaus.
Phase II: kann als Anschlussheilverfahren entweder ambulant oder stationär erfolgen.
Phase III: ist eine Anschlussrehabilitation, die ambulant erfolgt, um die Nachhaltigkeit der Phase II Rehabilitation zu verbessern und die Situation bei schwereren Verläufen zu stabilisieren.
Phase IV: bedeutet eine „Verstetigung“ in dem Sinne, als die Patientin/der Patient das Erlernte ein Leben lang weiterführen sollte.
Für ausführlichere Informationen siehe das jeweilige Kapitel der Langversion der Leitlinie:
- Langversion Kapitel 13 - Allgemeines.pdf (219.92 KB, PDF)
- Langversion Kapitel 13 - Rehabilitation.pdf (184.13 KB, PDF)