Follow-up und Monitoring (Kapitel 11)
In internationalen Leitlinien werden unterschiedliche Konzepte vorgeschlagen. Die folgenden Empfehlungen orientieren sich an diesen Leitlinienempfehlungen, wurden aber an die Gegebenheiten des österreichischen Gesundheitssystems und die rezenten Ergebnisse aus Studien zum COVID-19 Verlauf angepasst. (16) Auch diese Empfehlungen beziehen sich nicht auf Personen nach Intensivüberwachung.
Nach Ende der behördlichen Absonderung bestehen bei einer deutlichen Mehrheit der Betroffenen noch Beschwerden (16, 55). Diese reichen je nach individueller Ausprägung und Ätiologie von wenig belastend und nicht bedrohlich bis zu stark einschränkend und gesundheitsgefährdend.
Wichtig ist gute und umfassende Information der Patient_innen. Hier finden Sie die Patient_innenleitlinie Long Covid der AWMF, zum Herunterladen und/oder Ausdrucken: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html
Empfehlung
Eine primärärztliche Untersuchung vor Wiederaufnahme von Alltags- und Berufstätigkeit erscheint angemessen - vor allem, wenn es sich um körperlich anstrengende Tätigkeiten handelt. Im Rahmen einer solchen Begutachtung können einerseits organische Ursachen ausgeschlossen werden, andererseits ist es möglich, den Wiedereinstieg sowie ev. ein Monitoring situationsgerecht zu planen.
Für hospitalisierte Patient_innen sollte im Zuge der Entlassung ein Follow-up je nach individueller Situation empfohlen werden.
Empfehlung
Patient_innen sollte geraten werden, bei Beschwerdepersistenz über 4 Wochen jedenfalls eine Abklärung innerhalb der hausärztlichen Primärversorgung in Anspruch zu nehmen. Bei Symptomen, die länger als 12 Wochen anhalten, sollte eine Re-Evaluierung und gegebenenfalls die gezielte weiterführende Abklärung angeboten werden.
Für ausführlichere Informationen siehe das jeweilige Kapitel der Langversion der Leitlinie:
- Langversion Kapitel 11 - Follow-up und Monitoring.pdf (246.46 KB, PDF)