Home / Universität / Fundraising / Ihre Spende

Ihre Spende an die KL

Ihr Kontakt für Fundraisingmaßnahmen, Zuwendungen und Spenden

Sie haben Interesse, die KL zu unterstützen? Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch!
Ihre Ansprechperson für Fundraising an der KL: Mag.a (FH) Ingrid Brunner

Eine Spende an die KL ist steuerlich absetzbar!

Die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH ist eine staatlich anerkannte, akkreditierte Privatuniversität. Gemäß § 4a (2) Z 1 EstG 1988 sind Spenden (freiwillige Zuwendungen) an die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH mit dem Zweck der Förderung von Forschung und Lehre steuerlich absetzbar.

Bankverbindung

EmpfängerKarl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften GmbH
VerwendungszweckKL-Spende
BankBank Austria
IBANAT19 1200 0100 1320 3616
BICBKAUATWW

Spendenabsetzbarkeit

Aufgrund der Einführung der „Automatischen Arbeitnehmerveranlagung“ für unselbstständig Erwerbstätige durch das Finanzministerium per 1.1.2017 sind Spenden an steuerlich begünstigte Empfänger_innen wie die Karl Landsteiner Privatuniversität nur mehr dann steuerlich absetzbar, wenn Sie uns Ihre(n) Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) bekannt geben. Die Schreibweise des Namens muss dabei mit jener im Meldezettel übereinstimmen.

Wir sind als spendenbegünstigte Organisation verpflichtet, diese Daten zusammen mit Ihrer Jahresspendensumme (in verschlüsselter Form) an das Finanzamt weiter zu leiten. Der gespendete Betrag wird in der Folge automatisch bei der Arbeitnehmer_innenveranlagung vom Finanzamt berücksichtigt. Eine selbstständige Meldung der Spende Ihrerseits an die Behörde (so wie bisher) ist aufgrund der grundsätzlichen Änderung des Vorgangs ab 2017 nicht mehr möglich.

Anonyme Spenden bzw. Spenden ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Spenden anonym zu tätigen ist natürlich weiterhin möglich, jedoch verzichten Sie damit auf die steuerliche Absetzbarkeit.

Welche Höhe ist maximal absetzbar?

Bei Unternehmen ist die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe (§ 4 a (1) EStG ) dadurch beschränkt, dass die Höhe der Spenden insgesamt 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres nicht übersteigen darf.

Für Privatpersonen ermöglicht § 18 (1) Z 7 EstG den Sonderausgabenabzug bis zu 10% der Gesamteinkünfte des Spenders_der Spenderin.

Weitere Informationen: https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html

Events

  1. 28 Mär

    INFO TALK: Bewerbung Medizinstudium

    28. März 2023, 18:00
    Online Chatroom: Microsoft Teams
  2. 29 Mär

    KL Luchtime Seminar: CaMKII spreads activity by inter-holoenzyme phosphorylation

    29. März 2023, 12:00 - 13:00
    Karl Landsteiner Privatuniversität, Festsaal
  3. 11 Apr

    STUDENT TALK Psychologie

    11. April 2023, 18:00
    Instagram Channel - Live Q&A